Betreuung


So gut ein Handwerksbetrieb auch arbeitet, eine regelmäßige Kontrolle sorgt dafür, dass am Ende keine Mängel die Wohnqualität trüben. Der Architekt übernimmt bei Beauftragung die sogenannte Objektüberwachung (Leistungsphase 8). Er koordiniert dabei die Arbeiten auf der Baustelle, beaufsichtigt schwierige Bauabschnitte und besteht bei Fehlern auf Nachbesserung. Weiterhin überprüft er die Handwerkerrechnungen und gibt sie zur Bezahlung frei. Am Ende der Arbeiten übernimmt er die Abnahme der Leistungen. Wer auf Nummer sichergehen möchte, beauftragt den Architekten auch mit der Objektüberwachung (Leistungsphase 9). In dieser Phase überprüft er das Bauwerk auf Mängel am Ende der Gewährleistungsfristen und macht es so möglich, die Bauunternehmen und Handwerker bei Bedarf noch einmal in die Haftung zu nehmen.

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