Beraten / Planen


In der amtlichen Definition ist der Architekt für die technische, funktionale, gestalterische und wirtschaftliche Planung eines Gebäudes zuständig. Er bildet die wichtige Schnittstelle zwischen dem Bauherrn und allen anderen Beteiligten des Bauvorhabens. Ganz am Anfang stehen die Beratung des Bauherrn und eine saubere Planung der angedachten Sanierung. Laut HOAI gehören dazu folgende Aufgaben:

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